Vegane Kuchen – bittere Jobs. Arbeitskampf im Café V Cake

Am 27. Juni 2025 haben wir mit einer Kundgebung auf das Problem unrechtmäßiger Kündigungen durch das Café V Cake in der Dresdner Neustadt hingewiesen. Mit rund 60 Teilnehmenden haben wir unangekündigt vor dem Laden gegen diese Praktiken protestiert. Von Passant*innen gab es viel Zuspruch und Interesse.

Hintergrund der Aktion ist die unrechtmäßige fristlose Kündigung eines Mitglieds sowie die Kündigung eines zweiten Mitglieds mit einer Frist von nur 3 Tagen. Im ersten Fall läuft aktuell eine Kündigungsschutzklage, die am 13.08.25 vor dem Dresdner Arbeitsgericht verhandelt wird.

Wir stehen solidarisch an der Seite unserer Mitglieder und fordern die Umwandlung der Kündigung von einer fristlosen hin zu einer fristgerechten, die damit einhergehende Zahlung des ausstehenden Lohns und das Ende der schlechten Arbeitsbedingungen im V Cake für alle aktuellen wie zukünftigen Angestellten. Stammkund*innen des Cafés, die am schlechten Arbeitsklima zweifeln, brauchen nur zu schauen, in welchem Maß in den letzten Monaten Beschäftigte das Handtuch geworfen und sich eine bessere Arbeitsstelle gesucht haben.

Leider sind miese Arbeitsbedingungen in der Gastro-Branche keine Seltenheit. Und auch im Fall des V Cake gibt es Kontinuitäten: Das letzte Mal standen wir im Oktober 2019 vor dem Laden, der damals noch einen anderen Betreiber hatte. Es ging um Scheinselbstständigkeit und ein schlechtes Arbeitsklima. Entsprechend sauer sind wir, dass wir erneut gegen die Praktiken im Café vorgehen müssen.

Vor dem Hintergrund diverser Arbeitskämpfe in (Gastro-)Kleinbetrieben – darunter ein zwei-monatiger Streik wegen illegaler Kündigung und unhaltbarer Vorwürfe gegen Beschäftigte in der Kneipe Trotzdem im Jahr 2014 sowie erfolgreiche Auseinandersetzungen um eine illegale Kündigung und hohe ausstehende Löhne in der TagZwei-Bäckerei im Jahr 2020 – sagen wir: Kennt eure Rechte! Lasst euch die Bedingungen in der Gastro nicht länger gefallen! Schließt euch zusammen und rein in die Gewerkschaft!

Arbeitsrechts-Basics: Fakt ist…

  • Arbeiter*innen dürfen frei über ihr Gehalt reden. Klauseln in Arbeitsverträgen, die zum Stillschweigen verpflichten, sind unwirksam.
  • Minijobbende gelten als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
  • Trinkgeld ist eine Schenkung desder Kundinnen an dich und darf nicht einbehalten werden. Solidarische Kolleg*innen teilen.
  • Erkrankt eine Arbeiterin während des Urlaubs, so werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Es besteht aber Attestpflicht.
  • Immer Arbeitsstunden gut dokumentieren!
  • Bei Kündigungen steht dir oft noch Geld zu. Melde dich so schnell wie möglich bei deiner Gewerkschaft.
  • Für fristlose Kündigungen gibt es klare Kriterien. Werden die nicht eingehalten, ist die Kündigung unrechtmäßig!

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