
Manche Dinge müssen wir einfach immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen: Es gibt grundlegende Arbeitsrechte – und die gelten auch in Minijobs.
Während unserer gewerkschaftlichen Beratung hören wir immer wieder Geschichten von haarsträubenden Arbeitsbedingungen oder absurden Arbeitsvertragsklauseln. Nur weil dein Chef etwas behauptet, heißt das noch lange nicht, dass das auch stimmt.
Konkret führen wir gerade einen Arbeitskampf gegen eine Bäckerei in der Neustadt. Unsere Kollegin wurde fristlos entlassen – ohne dass ein Grund erkennbar war. Diesen Rausschmiss lässt sie nicht auf sich sitzen, und zusammen haben wir unter anderem Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Der Gütetemin findet am 31. Juli 2020 statt. Kündigungen sind in vielen Fällen fehlerhaft und damit unwirksam. Außerdem werden häufig nicht der komplette Lohn und etwaige weitere Ansprüche, wie zum Beispiel Urlaubsentgelt, ausgezahlt. Auch wenn Chefs glauben, sie könnten machen, was sie wollen, lässt sich oft dagegen vorgehen. Deswegen: Kennt eure Rechte!