Weil wir’s nicht oft genug sagen können: Leute, lasst euch nicht verarschen!

Manche Dinge müssen wir einfach immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen: Es gibt grundlegende Arbeitsrechte – und die gelten auch in Minijobs.
Während unserer gewerkschaftlichen Beratung hören wir immer wieder Geschichten von haarsträubenden Arbeitsbedingungen oder absurden Arbeitsvertragsklauseln. Nur weil dein Chef etwas behauptet, heißt das noch lange nicht, dass das auch stimmt.

Konkret führen wir gerade einen Arbeitskampf gegen eine Bäckerei in der Neustadt. Unsere Kollegin wurde fristlos entlassen – ohne dass ein Grund erkennbar war. Diesen Rausschmiss lässt sie nicht auf sich sitzen, und zusammen haben wir unter anderem Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Der Gütetemin findet am 31. Juli 2020 statt. Kündigungen sind in vielen Fällen fehlerhaft und damit unwirksam. Außerdem werden häufig nicht der komplette Lohn und etwaige weitere Ansprüche, wie zum Beispiel Urlaubsentgelt, ausgezahlt. Auch wenn Chefs glauben, sie könnten machen, was sie wollen, lässt sich oft dagegen vorgehen. Deswegen: Kennt eure Rechte!

Dass wir unsere Rechte oft nicht kennen, ist kein Wunder, denn in Schule, Uni oder gar auf Arbeit ist leider so gut wie nie von Arbeitsrechten die Rede. Deswegen haben wir mal eine ganze Reihe von Plakaten zu grundlegenden arbeitsrechtlichen Standards entworfen. Vor kurzem haben wir wieder neue drucken lassen und zum Verkleben und Verteilen zur Verfügung gestellt.
Scheinbar wurde das auch schon genutzt, was uns sehr freut. Wodurch wir das gestern erfahren haben? Zwei Chefs riefen uns erbost an, davon einer derjenige der o.g. Bäckerei, mit dem wir aktuell einen Arbeitskampf führen. Beide entfernten die ihrer Aussage nach widerrechtlich angebrachten Plakate. Dass Chef_innen sich von unseren Plakaten angesprochen fühlen, kennen wir zur Genüge. Komisch: Warum stoßen sie sich denn eigentlich daran, wenn an ihren Läden öffentliche Information über arbeitsrechtliche Fakten stattfindet?
Ihr seid jedenfalls herzlich eingeladen, die Plakate weiterhin in unserem Büro abzuholen und in euren Kiezen, Treffpunkten oder bei euch auf Arbeit aufzuhängen oder zu verteilen. Schreibt uns dazu einfach eine Mail. (Wir möchten an dieser Stelle nochmal darauf hinweisen, dass Hausfassaden, wenn sie nicht die eigenen sind, keine legale Fläche zum Anbringen sind.)

Diese Themen sprechen wir mit den Plakaten an:

  • Minijobbende sind Teilzeitbeschäftigte. Sie haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, wie zum Beispiel Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Recht auf bezahlten Urlaub, Kündigungsschutz usw.
  • Arbeiter_innen dürfen über ihr Gehalt frei reden. Es handelt sich dabei nicht um ein Betriebsgeheimnis. Anderslautende Vertragsklauseln sind unwirksam. Sprecht mit euren Kolleg_innen darüber. So findet ihr schnell heraus, wer im Betrieb schlechter behandelt wird.
  • Erkrankt eine Arbeiter_in während des Urlaubs, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht angerechnet. Ihr könnt euren Urlaub also später in vollem Umfang nehmen, müsst aber ein Attest vorlegen. Auch wichtig: nur weil nichts von Urlaub in eurem Arbeitsvertrag steht, heißt das noch lange nicht, dass ihr keinen Urlaubsanspruch habt.
  • Trinkgeld ist eine Schenkung der Kund_innen an dich und darf nicht einbehalten werden. Solidarische Kolleg_innen teilen.

Uns kotzt es an, wenn neben der “normalen” Ausbeutung, die ein Lohnarbeitsverhältnis immer darstellt, auch noch die grundlegendsten Standards schlicht missachtet werden. Dabei ist klar: unsere Plakate beziehen sich auf das absolute Minimum! Auf Dinge, die gesetzlich verankert sind. Dabei ist das Arbeitsrecht nicht mal sonderlich auf unserer Seite, sondern eher arbeitgeberfreundlich. Um gute Bedingungen für alle durchzusetzen, von denen ja viele nicht einmal zu träumen wagen, braucht es mehr.

  1. Fangt an zu träumen! Schon mal drüber nachgedacht, dass mensch auch mehr als den gesetzlichen Urlaubsanspruch haben könnte, Mitgestaltungmöglichkeiten, eine Belegschaft mit Mitbestimmungs- und Einspruchsrecht ?
  2. Kommt mit euren Kolleg_innen in Kontakt, baut ein vertrauensvolles Verhältnis auf und nutzt eure Solidarität, um euren Betrieb zu verändern.

Das ist umso wichtiger, als das derzeitige Wirtschaftssystem durch die Corona-Pandemie schon wieder auf die nächste Krise zuschlingert. Das wird uns als Gewerkschaft, aber vor allem alle Lohnabhängigen vor große Herausforderungen stellen. Denn die Krisenfolgen werden nur allzu gerne auf die abgewälzt, die ohnehin zu wenig vom Kuchen haben. Dem können wir unsere kollektive Solidarität entgegen setzen. Denn je mehr sich wehren und in ihrem Betrieb bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen, desto besser sind die Ausgangsvoraussetzungen für alle Arbeiter_innen. Chef_innen können dann nicht mehr so einfach behaupten, dass es woanders ja auch nicht anders wäre. Und arbeitsrechtliche Standards sind uns nicht netterweise von den Parlamenten und Präsidenten geschenkt worden, sondern weil sich viele Arbeiter_innen Verbesserungen für sich durchgesetzt haben, dafür auf die Straße gegangen sind und ihren Betrieben Feuer unterm Hintern gemacht haben.

Wissen und Austausch dazu findet ihr bei basisdemokratischen Gewerkschaften. Werdet Mitglied und/oder kommt zu unserer gewerkschaftlichen Beratung, wenn ihr Probleme oder Frust habt, aber auch wenn ihr der Meinung seid: Irgendwas kommt mir an meinen Arbeitsvertrag komisch vor. Wir können euch erste Tipps geben und die Situation zusammen analysieren.

Die Beratung findet jeden 2. Dienstag statt, das nächste Mal am 07.07.2020. Wir treffen uns in unserem Büro in der Mangelwirtschaft, ihr könnt euch aber auch gerne über folgenden Link zuschalten. Wenn ihr dringende Probleme habt, schreibt uns gern eine Mail an faudd-beko@list.fau.org oder ruft an unter 0159 051 89 548.