
Manche Dinge müssen wir einfach immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen: Es gibt grundlegende Arbeitsrechte – und die gelten auch in Minijobs.
Während unserer gewerkschaftlichen Beratung hören wir immer wieder Geschichten von haarsträubenden Arbeitsbedingungen oder absurden Arbeitsvertragsklauseln. Nur weil dein Chef etwas behauptet, heißt das noch lange nicht, dass das auch stimmt.
Konkret führen wir gerade einen Arbeitskampf gegen eine Bäckerei in der Neustadt. Unsere Kollegin wurde fristlos entlassen – ohne dass ein Grund erkennbar war. Diesen Rausschmiss lässt sie nicht auf sich sitzen, und zusammen haben wir unter anderem Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Der Gütetemin findet am 31. Juli 2020 statt. Kündigungen sind in vielen Fällen fehlerhaft und damit unwirksam. Außerdem werden häufig nicht der komplette Lohn und etwaige weitere Ansprüche, wie zum Beispiel Urlaubsentgelt, ausgezahlt. Auch wenn Chefs glauben, sie könnten machen, was sie wollen, lässt sich oft dagegen vorgehen. Deswegen: Kennt eure Rechte!


Es war einmal, da gab es bei uns in der FAU Dresden eine Branchengruppe Kunst / Kultur. Sie nannte sich CindyCat. Bekannt ist sie euch vielleicht als Einladende zu Vernetzungs-treffen, als Mitdiskutantin auf Veranstaltungen, als Herausgeberin von Kunstarbeiter-Fragebögen oder 
Wird laufend aktualisiert, letztes Update: 20. April, 13 Uhr



