Schon in den letzten 3 Jahren haben Schüler*innen in Dresden gemeinsam mit unserer Gewerkschaft in Dresden gestreikt. Dies Streiks fanden im Rahmen des feministischen Kampftages am 8.3. statt, in den Gesprächen mit Schüler*innen haben sich mehrere Missstände an den Dresdener Schulen ergeben, vor allem in den Feldern Infrastruktur, Aufklärungsunterricht, bei schulischen Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen und beim Umgang mit sexualisierten Übergriffen an Schulen. Als Gewerkschaft sehen wir uns in der Verantwortung, den Stimmen und Forderungen der Schüler*innen eine Plattform zu geben. Die Forderungen, welche wir zusammen mit den Schüler*innen erarbeitet haben, können auch in unserer PDF nachgelesen werden. Wenn ihr die Forderungen unterstützt und eure Schule damit konfrontieren wollt oder ihr euch insgesamt organiseren wollt, dann kontaktiert uns unter schwarze-rose[at]fau.org .
1. Infrastruktur
1.1 Mülleimer und kostenlose Menstruationsartikel
Wir fordern Mülleimer und kostenlose Menstruationsartikel auf allen Schultoiletten. Menstruationsprodukte sind teuer. Gerade für Schüler*innen aus Elternhäusern mit weniger Geld ist es schwierig, sich immer Menstruationsartikel kaufen zu können und ohne diese ist die Teilnahme am Unterricht mitunter nicht möglich. Dadurch wird die Bildungschancengleichheit weiter eingeschränkt. Nicht selten kommt es vor, dass Menschen in der Schule unerwartet ihre Menstruation bekommen oder aus verschiedenen Gründen keine Menstruationsartikel dabei haben. Das kann aufgrund der Stigmatisierung zu erniedrigenden Situationen führen. Der Zugang soll allen Schüler*innen gewährleistet werden, denn nicht nur Frauen menstruieren, weswegen wir unsere Forderung nicht nur auf “Mädchentoiletten” beschränken. Da nicht jede*r Tampons benutzen kann oder möchte, ist das zusätzliche Bereitstellen von Alternativen wie Binden unerlässlich. Mülleimer sind zur adäquaten Entsorgung notwendig. Die Finanzierung der Produkte sollte vom Land (Sachsen) übernommen werden.
1.2 genderneutrale Toiletten
Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Toiletten muss es die Option zu genderneutralen Toiletten (mit mehreren Kabinen) geben, denn nicht alle Menschen sind Männer oder Frauen. Dass es nur auf das binäre Geschlechtersystem ausgelegte Toiletten gibt, führt zur Erhöhung des Risikos von Diskriminierung und ungewollten Outings.
Ideal sind ausschließlich genderneutrale Einzelkabinen, deren bauliche Umsetzung bei Schulneubauten verwirklicht werden muss. So wird nicht nur der Schutz vor Übergriffen erhöht, auch die Privatsphäre der Schüler*innen während des Toilettenganges wird gewährleistet. Dadurch können unangenehme und bloßstellende Situationen vermieden werden. Auch ein barriereärmerer Zugang kann ermöglicht werden, wenn die Einzelkabinen direkt vom Schulflur aus zugänglich sind.
1.3 genderneutrale & abschließbare Kabinen im Sportunterricht statt großer Gemeinschaftsumkleiden
Wir fordern genderneutrale und abschließbare Einzelkabinen im Sport statt großer Gemeinschaftsumkleiden für Mädchen und Jungen. In den Gemeinschaftskabinen kommt es zu Diskriminierungen wie Transfeindlichkeit, Ableismus und Bodyshaming (z.B. aufgrund von Narben, Körperbau, Körperbehaarung, Hautproblemen, Fettanteil des Körpers, Menstruation). Durch genderneutrale Einzelkabinen können Schüler*innen vor ungewollten Outings und anderen Bloßstellungen geschützt werden. Einzelkabinen erhöhen überdies den Schutz vor Übergriffen, die von Mitschüler*innen und Lehrkräften ausgehen können. Das ungebetene Eindringen der Lehrkräfte in die Umkleideräume, welches eine Verletzung der Privatsphäre der Schüler*innen in besonderem Maße darstellt, kann durch die Einzelkabinen vermieden werden. Genderneutral sein sollen die Umkleidekabinen aus dem schon bei den genderneutralen Toiletten angeführten Grund, dass nicht alle Schüler*innen Jungen oder Mädchen sind.
An vielen Schulen ist der Umbau der Gemeinschaftskabinen in Einzelkabinen möglich, beim Neubau von Schulen bzw. Sporthallen sollte von vorn herein mit Einzelkabinen geplant werden. Wenn nicht genügend Platz für ausreichend Einzelkabinen vorhanden ist, können die Schüler*innen sich nacheinander umziehen, dann muss die Pause um einige Minuten verlängert werden.
Auch hier wäre das Land (Sachsen) für die Finanzierung zuständig.
1.4. Namens- und Pronomensänderungen
Wir fordern die Möglichkeit zu unkomplizierten Namens- und Pronomensänderungen in Klassenbuch und Sitzplan sowie die sprachliche Umsetzung dieser, auch ohne dass eine amtliche Änderung erfolgt ist. Das Benutzen des falschen Namens und der falschen Pronomen ist gewaltvoll, negiert die Existenz der Person und verletzt ihre Selbstbestimmung. Aus diesem Grund ist es für eine sichere Lernumgebung essenziell, dass Lehrkräfte die von den Schüler*innen geforderten Pronomen und Namen verwenden. Um die Umsetzung dessen zu gewährleisten, ist es vonnöten, dass sich Lehrkräfte zur Thematik der gerechten Sprache weiterbilden. Um Benachteiligung und Diskriminierung vorzubeugen, ist es wichtig, dass Schüler*innen über Namens-und Pronomensänderungen informiert und die Wichtigkeit der richtigen Verwendung aufgeklärt werden.
Der sowieso schon durch Bürokratie verkomplizierte Prozess der Namensänderung ist für Minderjährige besonders erschwert zugänglich. Zumal das Einverständnis der Eltern gefordert ist, welches in vielen Fällen nicht erbracht wird. So kann schon das Outing vor den Eltern gefährlich sein, wenn diese transfeindlich sind. Deswegen muss die Möglichkeit der Verwirklichung der Namens- und Pronomensänderung auch ohne die Einbeziehung der Eltern bestehen.
1.5. Hilfe bei psychischer Belastung
Wir fordern ein verbessertes Hilfskonzept bei psychischen Belastungen und Erkrankungen.
Durch den enormen Leistungsdruck sind die Schüler*innen großer Belastung ausgesetzt. Dieser Zustand wurde nun sowohl durch die Corona-Pandemie als auch den aktuellen Krieg in der Ukraine verstärkt.
Die bereits vorhandenen Hilfsangebote an den Schulen gewährleisten Schüler*innen keine zureichende Unterstützung.
Wir fordern, dass an Schulen über psychische Belastungen und Krankheiten informiert wird und dass allen Schüler*innen jederzeit Infomaterial und Kontaktdaten zu Anlaufstellen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollte es Schulpsycholog*innen geben oder, wenn dies nicht möglich ist, zumindest mit Psycholog*innen zusammengearbeitet werden. Es muss an jeder Schule Sozialarbeiter*innen geben, die bei der Suche nach psychologischer Behandlung behilflich sein können und als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
2. Aufklärung
Die meisten von uns haben die Erfahrung von “Aufklärungsunterricht” in der Schulzeit gemacht. Es ist leider nicht zu leugnen, dass dieser “Aufklärungsunterricht” fehlerhaft, unzureichend und eher abschreckend war und immer noch ist. Und das obwohl gerade in der Schulzeit Sexualität anfängt, eine Rolle zu spielen und gute Aufklärung sehr wichtig ist, um gefährliche Situationen zu vermeiden.
Es ist gut, dass es schon Aufklärungsunterricht ab der 1. bzw. 2. Klasse in der Grundschule gibt, aber auch der ist unzureichend. Das Sprechen über den eigenen Körper wird zwar gefördert, im Lehrplan wird jedoch ein binäres Geschlechtersystem vorausgesetzt und es wird nicht über Transidentitäten gesprochen, was aber sehr wichtig wäre. Das Problem von sexualisierten Übergriffen wird angesprochen, es bleibt jedoch nur bei der Selbstverteidigung gegen diese und potentielles übergriffiges Verhalten von Mitschüler*innen wird nicht behandelt. An diesem Punkt kann und sollte Prävention anfangen.
Dieses Thema wird in der 4. Klasse mit Bezug zur Pubertät wieder aufgegriffen. Spätestens an diesem Punkt sollte über das Konsensprinzip und Sex offen geredet werden. Auch verschiedene Familienkonstellationen und Sexualitäten müssen angesprochen werden, denn für viele Menschen funktioniert das heteronormative Mann-Frau-Kind-Prinzip nicht. Queere Lebensweisen müssen für Kinder alltäglich und zugänglich gemacht werden.
Außerdem sollte die Diversität von Körpern während der Pubertät betont werden. Klassen sollten auf keinen Fall in verschiedene Geschlechtergruppen eingeteilt werden, welche dann unterschiedlichen Unterrichtsinhalte vermittelt bekommen.Nach der Grundschule ist der Aufklärungsunterricht stark von der Art der weiterführenden Schule abhängig, was defintiv nicht so sein sollte. Das Wissen über Körper und Sexualität sollte nicht von dem Bildungsweg abhängig sein, da dies etwas Wichtiges und Alltägliches ist. In der 5. Klasse wird sowohl am Gymnasium als auch an der Oberschule das Thema Fortpflanzung bei Säugetieren behandelt. Im Lehrplan des Gymnasiums wird ein größerer Fokus auf menschliche Fortpflanzung gelegt.
Im Gegensatz zur Oberschule werden der Bau und die Funktion von Fortpflanzungsorganen im Lehrplan von Gymnasien klar erwähnt. Der Realitätsbezug von Sex, Sexualität und durchaus auch Schwangerschaftsverhütung fehlt. Die eintretende Geschlechtsreife und die damit verbundenen potentiellen Konsequenzen werden nicht ausreichend thematisiert.
Auch weiterführend wird das Thema in der 7. Klasse der Oberschule oberflächlich behandelt. Im Gegensatz zum Gymnasium gibt es keinen eigenen Lernbereich zu Sexualität. Sexuelle Vielfalt wird zwar erwähnt, aber nicht genauer differenziert, was unbedingt notwendig ist, um sicherzustellen, dass alle Schüler*innen eine ausreichende Bildung in diesem Thema erhalten.
Am Gymnasium kommt das Thema ein Jahr später in der 8. Klasse auf. Dies kann durchaus zu spät sein, wenn man die oft bereits eingetretene Geschlechtsreife der Schüler*innen betrachtet. Positiv ist, dass defintiv 11 Unterrichtsstunden für dieses Thema im Lehrplan festgeschrieben sind.
Es muss von dem binären, heteronormativen Geschlechtssystem abgewichen werden und Intergeschlechtlichkeit sowie Transgeschlechtlichkeiten im richtigen Kontext kompetent erklärt werden. Denn diese sind keine, wie im Lehrplan beschriebenen, Sexualverhalten. Auch sollten nicht nur Hetero- und Homosexualität thematisiert werden, sondern auch Bisexualität und andere Sexualitäten. Hinzu kommt noch die Thematisierung von Aromantik und Asexualität.
Sexualität, Körper und auch sexuell übertragbare Krankheiten müssen im Unterricht entstigmatisiert werden.
Aus den gerade erläuterten Gründen muss noch viel verändert werden, deswegen fordern wir:
- dass externe Expert*innen beauftragt werden, um über Sexualität, Geschlecht und Verhütung zu sprechen und für ein potentiell besseres Vertrauensverhältnis zu sorgen, da dies zwischen Lehrkräften und Schüler*innen durch die hierarchischen Strukturen beeinträchtigt ist.
- dass Lehrer*innen regelmäßige Fortbildungen zu sexueller Vielfalt,Geschlechtervielfalt, sexueller Aufklärung und sexuell übertragbaren Krankheiten erhalten. Diese sollten in einem Abstand von max. drei Jahren stattfinden.
- dass in den Lehrplänen explizit ausreichend Zeit für diese Themen geschaffen wird. Eine Möglichkeit könnte auch ein temporäres extra Schulfach zu diesen Themen sein.
- dass das Prinzip des Konsens in der Schule gelehrt und gelebt wird. Dies sollte im gesamten Schulalltag und nicht nur im Biologieunterricht geschehen.
- dass Themen rund um Sexualität und Körper entstigmatisiert und in mehreren Unterrichtsfächern behandelt werden.
- dass Geschlechtervielfalt und verschiedene Sexualitäten als normal anerkannt und dementsprechend behandelt werden.
- dass diskriminierendes Verhalten von Schüler*innen oder Lehrkräften gezielt unterbunden wird.
- dass mehr finanzielle Mittel für queere Bildung bereitgestellt werden und Vereine wie der Gerede e.V. Fördermittel erhalten.
- dass geschlechtssensible Angebote an Schulen stattfinden, um Rollenbilder aufzubrechen.
3. sexualisierte Übergriffe
Wir möchten für das große Problem von sexualisierten Übergriffen und sexualisierter Gewalt sensibilisieren und fangen mit Schulen an. Oft kommt es zu übergriffigem Verhalten durch Schüler(*innen) und Lehrkräfte. In den allermeisten Fällen bleibt dies konsequenzlos für die übergriffigen Personen, während es im Leben von Betroffenen zu weitreichenden Einschnitten kommt . Es wird vom Umfeld ignoriert oder sogar bejubelt. Dies muss sich endlich ändern! Schulen müssen das endlich angehen, deshalb fordern wir folgendes:
- Präventionsprogramme zusammen mit öffentlichen Trägern
- Sensibilisierung der Lehrkräfte zum Umgang
- Angemessene Weiterbildung von Lehrkräften und Schulsozialarbeiter*innen
- Aufstockung der Schulsozialarbeiter*innenstellen an allen Schulen in Dresden
- Förderung von Projekten der Gewaltprävention, Themenschwerpunkt sexualisierte Gewalt durch Bund und Länder
4. Ausbildungsbedingungen im Sozialwesen
Der Großteil der reproduktiven Tätigkeiten wird in dieser Gesellschaft nach wie vor von Frauen geleistet, was zur Folge hat, dass sie sich häufiger in Teilzeit befinden, weniger Zeit für sich selbst haben und durchschnittlich weniger verdienen, was oftmals zu finanzieller Abhängigkeit führt. Auch wenn Sorge-, Pflege- und Erziehungsarbeiten vermehrt aus dem häuslichen Bereich ausgelagert werden, sind eben diese – für die Gesellschaft unverzichtbaren Berufe – noch immer schlecht bezahlt und werden zu über 80 Prozent von Frauen ausgeübt. Es ist an der Zeit Maßnahmen zu ergreifen um den Gender Pay Gap zu verringern und auch die Arbeitsbedingungen z.B. durch einen höheren Personalschlüssel zu verbessern. Wir setzen uns daher für besser Ausbildungsbedingungen im Bereich Gesundheit und Sozialwesen ein. Schlechte Arbeits- und Lebensbedingungen hinzunehmen und sich gleichzeitig stets sozial und gutmütig zu verhalten, ist eine vergeschlechtliche Rollenzuschreibung. Diese akzeptieren wir nicht länger!
4.1 kostenfreie Bildung
Laut Ver.di sind fast die Hälfte aller Berufsfachschulen schulgeldpflichtig. Für viele ist es also auch einfach nicht möglich eine Ausbildung im Bereich Gesundheit und Sozialwesen zu absolvieren, wenn ihnen die finanziellen Mittel dazu fehlen. Dazu kommt, dass es derzeit einen Fachkräftemangel in genau diesen Branchen gibt. Wir fordern deshalb die Abschaffung von Schulgeld und die Rekommunalisierung von Berufsschulen, welche sich in der Hand von privaten Trägern befinden. Der Staat muss genügend Mittel in die Hand nehmen, um Ausbildungsplätze an Schulen zu schaffen, die dem Personalmangel entgegen wirken können.
4.2 Mindestlohn für alle und zwar sofort!
Laut dem Bundesarbeitsministerium soll der gesetzliche Mindestlohn noch 2022 auf 12€ steigen. Das klingt ja erst mal super, aber laut dem DGB steigt er ab dem 1.Juli 2022 erst einmal auf 10,45. Es bleibt also noch abzuwarten, ob und wann der Mindestlohn die Versprochenen 12€ erreicht. Vom Mindestlohn sind immer noch mehrere Gruppen ausgeschlossen, darunter viele junge Menschen, die im Bereich Gesundheit und Sozialwesen arbeiten.
Wir fordern daher ebenso ab sofort und nicht gestaffelt den Mindestlohn für:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung (Hinweis: Im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes ist häufig von der Einführung eines “Mindestlohns für Azubis” die Rede. Die korrekte Bezeichnung für dieses Mindestentgelt für Auszubildende ist aber “Mindestausbildungsvergütung” und nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Mindestlohn.)
- Praktikant*innen, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet
- Praktikant*innen, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient
- Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen
- Absolvent*innen sogenannter Freiwilligendienste wie FSJ und Bundesfreiwilligendienst
4.3 Ausbildungsbedingungen – gut angeleitet und vergütet!
Auszubildende müssen in ihren Praktika oft aufgrund des Personalmangels oder fehlender Praxisanleitung die Ansprüche einer Fachkraft erfüllen und die entsprechenden Aufgaben übernehmen – am Ende des Monats merken wir davon allerdings recht wenig. Wenn wir die selben Arbeiten erledigen, müssen wir auch entsprechend entlohnt werden. Allerdings ist es sowohl für unsere berufliche Bildung als auch für das Wohl der Klient*innen wichtig, dass eine qualitative Praxisanleitung gesichert ist und fordern daher, dass genügend Fachkräfte den Zugang zu dieser Qualifikation ermöglicht wird, denn am Ende sind es die Klient*innen, die unter den Fehlern durch schlechte Anleitung leiden. Wir schließen uns des weiteren den Forderungen der aktuellen Tarifverhandlungen der Gewerkschaft ver.di an und fordern eine Ausbildungsvergütung für Sozialassistent*innen, Heilerziehungspfleger*innen und Erzieher*innen. Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass wir kein Geld für unsere Arbeit bekommen. Eine Ausbildungsvergütung, welche der Arbeit an Menschen würdig ist, könnte die Ausbildung für viele Menschen attraktiver machen und langfristig dem Personalmangel entgegen wirken. Sollte dies nicht umgesetzt werden, fordern wir für alle Auszubildenden an beruflichen Schulen unverzüglich ein elternunabhängiges BAföG ohne große bürokratische Hürden einzuführen.
2 Antworten auf „Feministischer Forderungskatalog für Schulen“
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