Am 13. August 2025 sollte die Kündigungsschutzklage eines unserer Mitglieder vor dem Arbeitsgericht Dresden verhandelt werden. Doch dazu kommt es nicht. Nach zwei Kundgebungen vor dem Laden hat der Betreiber Matthias Mandlmeier die Klage kurz vor der Verhandlung angenommen.
Konkret bedeutet das die Aufhebung der unrechtmäßigen fristlosen Kündigung und die Umwandlung in eine fristgemäße Kündigung. Wir fordern entsprechend die Auszahlung des noch ausstehenden Lohns.
Damit haben wir einen wichtigen Sieg errungen und betrachten den Rückzug aus dem Verfahren durch Matthias Mandlmeier als Eingeständnis seiner illegalen Kündigungspraktiken.