Eine Kündigung nicht einfach zu schlucken, kann sich lohnen. So unterstützte das Allgemeine Syndikat Dresden eines seiner Mitglieder, dass sich gegen eine erfolgte Kündigung vor Gericht wehrte. Der Kollegin wurden 2000 € Abfindung zugesprochen. Dem Unternehmen wurde damit gezeigt, dass es durchaus teuer werden kann, seine Angestellten sang- und klanglos vor die Tür zu setzen.
Das Mitglied war bei einer Leiharbeitsfirma im Bereich Erziehung und Soziales angestellt. Entgegen dem prekären Ruf dieser Branche warb das Unternehmen mit kollegialen Umgang den Angestellten gegenüber, familiärer Atmosphäre und und und.
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